1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle Geschäfte mit uns. Andere Bedingungen als diese, insbesondere allgemeine Einkaufsbedingungen, gelten nicht, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen. Spätestens mit Anerkennung der Auftragsbestätigung bzw. des Lieferscheins und/oder der Rechnung bei sofortiger Auftragsausführung erkennt unser Geschäftspartner diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen an.
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2. Angebote und Aufträge
Sämtliche Angebote von uns und Aufträge an uns sind erst nach schriftlicher Bestätigung durch uns wirksam. Die schriftliche Bestätigung wird durch den Lieferschein oder die Rechnung ersetzt, wenn ein Auftrag sofort von uns ausgeführt wird.
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3. Preise
Die Preise verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart wurde, zuzüglich aller Kosten für Verpackung und Versand. Für alle unsere Angebote gilt der zum Zeitpunkt der Angebotsangabe gültige Listenpreis. Ändern sich die Listenpreise zwischen Vertragsabschluss und Lieferung aufgrund äußerer Umstände (Kursschwankungen, neue Abgabebedingungen seitens unserer Vorlieferanten, rechtliche Rahmenbedingungen usw.), so werden die Parteien über die Preise erneut verhandeln. Wird dann innerhalb von 14 Tagen ab Eingang unseres Änderungsverlangens eine Einigung nicht erzielt, kann jede Partei vom Vertrag zurücktreten. Auf weitergehende Maßnahmen uns gegenüber verzichtet der Besteller bereits heute. Die vereinbarten Preise gelten nicht für Nachbestellungen. Diese müssen von Fall zu Fall neu vereinbart werden.
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4. Versand, Gefahrenübergang und Zahlung
Der Versand erfolgt grundsätzlich und gemäß §447 BGB auf Gefahr des Bestellers. Die Versandpauschale pro Bestellung beträgt 4,50 Euro. Ein Expressversand ist nicht möglich. Der Versand erfolgt als versichertes Paket mit DPD. Ab einem Bestellwert von 50,- Euro entfallen die Versandkosten. Die Zahlung ist per Vorkasse/Überweisung, Paypal, SEPA-Lastschrift oder per Kreditkarte (Mastercard/VISA) möglich. Wurde ausdrücklich ein anderes Zahlungsziel vereinbart, so gilt dieses. Die Ablehnung von Devisen oder unbaren Zahlungsmitteln behalten wir uns vor.
Die Zahlungsabwicklung wird vom Kooperationspartner LMS Sport GmbH durchgeführt.
LMS Sport GmbH
König-Friedrich-Wilhelm-Str. 4
47119 Duisburg
Amtsgericht Duisburg HRB 16963
Ust-IdNr. DE 136 767 396
Tel: +49 203 860 500
Fax: +49 203 860 50 199
Geschäftsführer: Marc-André Muhra
Die LMS Sport GmbH ist der exklusive Partner der BBU `01 GmbH. LMS Sport handelt im Auftrag der BBU `01 GmbH.
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5. Zahlungsverzug
Kommt der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen und/oder seinen sonstigen Verpflichtungen aus unseren Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen oder das seiner gesetzlichen Vertreter Antrag auf Eröffnung des gerichtlichen Vergleichsverfahrens oder Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens gestellt, so wird die gesamte Restschuld zuzüglich Verzugszinsen und Rechtsverfolgungskosten zur sofortigen Zahlung fällig. In diesen Fällen sind wir berechtigt, Rücktritt von allen Verträgen zu erklären und bereits gelieferte Waren aus Eigentumsvorbehalt zurückzuholen bzw. die Nutzung erbrachter Leistungen zu untersagen, sowie Erstattung aller mit dem Rücktritt in ursächlichem Zusammenhang stehenden Kosten (zum Beispiel Rücktransportkosten, Wertminderung, usw.) zu verlangen. Der Besteller kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen mit einer dem Grunde und der Höhe nach unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Gegenforderung.
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6. Eigentumsvorbehalt, Verpfändung, Abtretung
Alle von uns gelieferten Waren oder erbrachten Leistungen (Liefergegenstand) bleiben solange unser Eigentum, bis der Besteller sämtliche Forderungen aus unserer gesamten Geschäftsverbindung vollständig erfüllt hat. Bis zum Eigentumsübergang darf der Besteller den Liefergegenstand weder verpfänden, noch zur Sicherheit an Dritte übereignen. Falls der Liefergegenstand verpfändet oder beschlagnahmt wird, ist der Käufer verpflichtet, uns unverzüglich zu benachrichtigen und hat alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Freigabe des Liefergegenstandes entstehen, zu tragen.
Der Besteller darf den Liefergegenstand im normalen Geschäftsbetrieb verwenden oder verkaufen, sofern er uns gegenüber mit der Erfüllung seiner Verbindlichkeiten nicht im Verzug ist. Der Besteller tritt mit dem Zeitpunkt des Weiterverkaufs sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung des Liefergegenstandes an uns zur Sicherung unserer sämtlichen Forderungen ab, ohne dass es dazu noch einer besonderen Erklärung bedarf. Die Gefahr des Untergangs, der Abnützung oder Beschädigung während der Wirksamkeit des Eigentumsvorbehalts trägt der Besteller.
Soweit der Besteller den Liefergegenstand mit anderen Gegenständen oder Leistungen verbindet, erwerben wir Miteigentum an den verbundenen Sachen und/oder Leistungen im Verhältnis des Wertes der anderen mit unserem Liefergegenstand verbundenen Sachen und/oder Leistungen. Falls der Besteller die verbundenen Sachen und/oder Leistungen verkauft, sind seine Forderungen aus solchem Verkauf in Höhe des Miteigentums an uns abgetreten. Das Recht des Bestellers, unseren Liefergegenstand zu verwenden oder zu verkaufen, endet dann, wenn der Besteller im Zahlungsrückstand ist oder zahlungsunfähig wird. In diesem Fall kann der Besteller über den Liefergegenstand nur mit unserer schriftlichen Genehmigung verfügen.
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7. Lieferfristen
Unseren Kunden ist bekannt, dass wir nicht alleiniger Hersteller/Leistungserbringer der von uns vertriebenen Liefergegenstände sind. Soweit für die Bereitstellung unserer Liefergegenstände zunächst Vorlieferungen an uns erforderlich sind, gelten unsere Zeitangaben als voraussichtliche Liefertermine. Teillieferungen durch uns sind zulässig. Wir sind verpflichtet, voraussichtliche Verzögerungen dem Besteller unverzüglich mitzuteilen. Verzögert sich ein in Aussicht gestellter Liefertermin für den Besteller unzumutbar, so hat dieser das Recht, uns eine angemessene, mindestens dreiwöchige Nachfrist zu setzten und nach ergebnislosem Verstreichen dieser Nachfrist ganz oder teilweise vom Kaufvertrag zurückzutreten. Auf weitergehende Maßnahmen uns gegenüber verzichtet der Besteller bereits heute. Ist der von uns genannte voraussichtliche Liefertermin um mehr als acht Wochen überschritten und hat der Besteller nicht von der vorstehend erwähnten Möglichkeit der Nachfristsetzung Gebrauch gemacht, haben beide Parteien das Recht ohne weiteres durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Auch für diesen Fall gilt der Verzicht des Bestellers auf weitergehende Mahnahmen uns gegenüber. Die von uns genannte voraussichtliche Lieferzeit verlängert sich bei Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrung, höherer Gewalt und Ähnlichem bei uns oder unseren Lieferanten um die Dauer solcher Ereignisse.
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8. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate. Eine Garantieerklärung des Herstellers führt in keinem Fall zu einer Veränderung unserer Gewährleistungsverpflichtungen. Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel an Neugeräten und von Reparaturarbeiten sind ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb einer Woche ab Übergabe der Ware gerügt werden. Bei Verkauf von gebrauchten Geräten ist jede Gewährleistung ausgeschlossen.
Im Gewährleistungsfall leisten wir nach eigener Wahl Ersatz, Reparatur oder Vertragswandlung. Soweit gesetzlich zulässig, sind von jeder Gewährleistung, Garantie und Haftung ausdrücklich ausgenommen, selbst wenn wir zuvor auf die Möglichkeit derartiger Schäden hingewiesen wurden bzw. von einer derartigen Möglichkeit Kenntnis hatten, irgendwelche Schäden, die auf missbräuchliche oder falsche Anwendung oder Gewalteinflüsse (auch höhere Gewalt) zurückzuführen sind, irgendwelche Schäden, gleich welcher Art, ob direkt oder indirekt aus Körperverletzung, entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung oder dem Verlust privater oder geschäftlicher Informationen sowie irgendwelche anderen Vermögensschäden aus der Benutzung des Liefergegenstandes oder daraus, dass dieser nicht benutzt werden kann.
In jedem genannten oder nichtgenannten Fall wird unsere gesamte Haftung auf die Summe begrenzt, die tatsächlich für den Liefergegenstand gezahlt wurde.
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9. Widerrufsbelehrung & Widerrufsformular
9.1. Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform
(z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informations-pflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Der Widerruf ist zu richten an:
BBU ’01 GmbH, Am OrangeCampus, Wiblinger Straße 37, 89231 Neu-Ulm
Telefon: +49 731 / 725 587 – 0
Telefax: +49 731 / 725 5879 – 50
fanshop@bbu01.com
9.2. Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zu-rückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
9.3. Ausschluss vom Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen
zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde.
Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An BBU ’01 GmbH, Am OrangeCampus, Wiblinger Straße 37, 89231 Neu-Ulm, Telefax: +49 731 / 725 587 – 50, E-Mail: fanshop@bbu01.com
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
– Bestellt am (*)/erhalten am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum
_____________
(*) Unzutreffendes streichen.
Ende der Widerrufsbelehrung
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10. Sonstiges
Erfüllt der Besteller seine Pflichten aus der Geschäftsbeziehung mit uns nicht, können wir weitere Lieferungen verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend machen. Der Besteller kann, ohne schriftliche Zustimmung von uns, Ansprüche aus unserer Geschäftsbeziehung nicht an Dritte abtreten. Der Besteller verpflichtet sich, die gültigen Ausfuhrverordnungen der Bundesrepublik Deutschland sowie die US-Exportvorschriften bei der Ausfuhr von Waren amerikanischen Ursprungs einzuhalten. Der Besteller hat diese Bestimmungen auch dann einzuhalten, wenn sich sein Geschäftssitz und/ oder die gelieferte Ware außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs der vorerwähnten Exportbestimmungen befindet. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus laufender Geschäftsbeziehung ist Aachen. Auf unsere Geschäftsbeziehung findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
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11. Unwirksamkeiten
Eine etwaige Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Wirksamkeit der anderen nicht. Im Falle der Unwirksamkeit einer Klausel sind die Parteien verpflichtet, an diese Stelle eine wirksame Klausel des Inhalts zu setzen, dass der erstrebte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.
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12. Kontaktdaten
Brief- und Paketanschrift
BBU ’01 GmbH
Am OrangeCampus
Wiblinger Straße 37
89231 Neu-Ulm
Telefon/Fax
Telefon: +49 731 / 725 587 – 0
Telefax: +49 731 / 725 587 – 50
E-Mail: fanshop@bbu01.com
Geschäftsführer
Andreas Oettel
UStId-Nummer: DE 217063026
Steuernummer: 151/122/10773
Registergericht: Ulm, HRB 4383
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Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen (TAGB)
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1. Vertragsschluss
Das Angebot für einen Vertragsschluss geht vom Kunden aus, sobald er den Bestellvorgang durch Buchung des bzw. der von ihm gewünschten Tickets abschließt. Vertragspartner ist die BBU ’01 GmbH, ladungsfähige Anschrift Am OrangeCampus, Wiblinger Straße 37, 89231 Neu-Ulm, Telefon: 0731 – 159 29 99 0, gesetzlich vertreten die Geschäftsführer Andreas Oettel und Dr. Thomas Stoll.
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2. Rücknahme/Erstattung der Tickets
Die vermittelten Tickets sind grundsätzlich von einem Widerruf, mithin von Umtausch und Rücknahme, ausgeschlossen. Dem Kunden abhanden gekommene oder zerstörte Tickets werden nicht ersetzt oder zurückerstattet.
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3. Spielverlegung
Bei einer zeitlichen oder örtlichen Verlegung der Veranstaltung, insbesondere wenn ein Ligaspiel zum Zeitpunkt der Ticketbestellung von der BBL GmbH Gesellschaft der Basketball-Bundesliga bzw. dem Ausrichter des internationalen Wettbewerbs noch nicht endgültig terminiert gewesen ist oder von derselben kurzfristig verlegt wird, besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung des Eintrittspreises. Gleiches gilt im Falle des Abbruchs eines Spiels. Die Tickets behalten in jedem Fall ihre Gültigkeit.
Die genaue Uhrzeit bzw. das Datum von Terminänderungen sind der Tagespresse oder dem Internet zu entnehmen.
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4. Weitergabe der Tickets
Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Hallenbesuch, zur Durchsetzung von Hallenverboten, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen und zur Trennung von Anhängern der aufeinander treffenden Mannschaften während eines Basketballspiels liegt es im Interesse des Veranstalters und der Sicherheit der Zuschauer, die Weitergabe von Tickets einzuschränken.
Der Verkauf der Tickets erfolgt daher ausschließlich zur privaten Nutzung. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt,
a) Tickets bei Internetauktionshäusern zum Verkauf anzubieten;
b) Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch den Veranstalter gewerblich und/ oder kommerziell zu veräußern;
c) im Rahmen einer privaten Weitergabe die Tickets zu einem höheren Preis als den, der auf den Tickets angegeben ist, zu veräußern;
d) Tickets an Personen weiterzugeben, die aus Sicherheitsgründen vom Besuch von Basketballspielen ausgeschlossen wurden;
e) Tickets an Anhänger von Gast-Vereinen weiterzugeben;
f) Tickets zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk, Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets weiterzugeben oder zu verwenden.
Auf Verlangen der BBU ‘01 GmbH ist der Kunde im Falle einer Weitergabe des Tickets dazu verpflichtet, Name, Anschrift und Geburtsdatum des neuen Ticketbesitzers mitzuteilen.
Wird ein Ticket für die vorgenannten unzulässigen Zwecke verwendet oder verstößt der Kunde in sonstiger Weise gegen diese ATGB, so wird das Ticket ungültig. Die BBU ‘01 GmbH ist in diesem Fall berechtigt, das Ticket auch elektronisch zu sperren und dem Kunden des Tickets entschädigungslos den Zutritt zur Halle zu verweigern bzw. ihn der Halle zu verweisen.
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5. Ticketversand
Der Ticketversand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Seiten der BBU ‘01 GmbH oder der von ihr beauftragten Personen vor. Die Auswahl des Transportunternehmens erfolgt durch die BBU ‘01 GmbH.
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6. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der BBU ‘01 GmbH.
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7. Besondere Bedingungen für die Nutzung des Print@Home-Verfahrens
a) Der Kunde erhält die bestellten Ticket(s) im Print@Home-Verfahren mit Bewirken des Ausdruckes des/der in elektronischer Form an den Kunden übermittelten Tickets. Der Ausdruck eines Tickets berechtigt den Kunden lediglich einmalig zu dem Einlass und zu dem Besuch der jeweiligen Veranstaltung. Ein Einlass über das ausgedruckte Print@Home-Ticket ist daneben bzw. danach nicht mehr möglich.
b) Die BBU ‘01 GmbH behält sich die Geltendmachung von Schadensersatz sowie Erstattung von Strafanzeige bei Missbrauch des Print@Home-Verfahrens gegen den Kunden vor.
c) Print@Home-Tickets sind wie Bargeld oder herkömmliche Tickets an einem sicheren Ort aufzubewahren und gegen Missbrauch zu schützen.
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8. Datenschutz
Mit der Aufgabe von Bestellungen werden personenbezogene Daten des Kunden wie z.B. Vorname, Name, Anschrift, Land, Postleitzahl, Ort und Telefonnummer erhoben, um die Bestellungen abwickeln und den Versand der bestellten Warevornehmen zu können. Mit der Bestellung stimmt der Kunde daher der Speicherung der erhobenen personenbezogenen Daten zu. Sofern wir die Bestellung von einem Dritten ausführen lassen, stimmt der Kunde auch einer Weitergabe der Daten zu diesem Zweck zu. Die Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze genutzt und verarbeitet. Die gespeicherten Daten können auf Anfrage mitgeteilt werden. Die Weitergabe an Dritte zu allgemeinen Werbezwecken oder der Markt- und Meinungsforschung sind ausgeschlossen.
Nach der Auslieferung der Ware gehen wir davon aus, dass der Kunde auch weiterhin Interesse an unseren Angeboten haben. Um eine spätere Ansprache für neue Angebote( z.B. per Post oder E-Mail) zu ermöglichen, stimmt der Kunde daher grundsätzlich der Speicherung seiner personenbezogenen Daten für diesen Zweck zu. Außerdem ist die BBU ‘01 GmbH zur Weitergabe von Daten an unsere Sponsoren sowie Kooperationspartner berechtigt. Hinweis: Sollte der Kunde damit nicht einverstanden sein, kann er sein Einverständnis gegenüber dem Veranstalter jederzeit widerrufen.
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9. Hallenordnung
Der Zutritt zur Halle ist ab 6 Jahren nur mit einem gültigen Ticket möglich. Der Kunde unterwirft sich bei dem Besuch der Veranstaltung der Hallenordnung und verpflichtet sich, den Anweisungen der Polizei, der Feuerwehr, der BBU ’01 GmbH, des Sicherheitspersonals und des Hallenbetreibers Folge zu leisten. Der Ordnungsdienst ist berechtigt, Besucher sowie die von ihnen mitgeführten Taschen und Behältnisse auf in der ratiopharm arena oder für die jeweilige Veranstaltung unzulässige Gegenstände zu durchsuchen und von ihnen die Vorlage von Ausweispapieren zu verlangen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie solche Gegenstände mitführen oder dass gegen sie ein örtliches Haus- oder bundesweites Platz- oder Stadionverbot ausgesprochen wurde.
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10. Fanblock/Gästefans
Die GOLD OCHSEN Tribüne – Block 6/7 ist der Heimbereich der Fans des Clubs. In diesem und darüber hinaus ausgewiesenen Bereichen der ratiopharm arena kann es zu Sichtbehinderungen, insbesondere durch das Schwenken von Fahnen, kommen. Reklamationen oder Ersatzansprüche auf Grund dieser Einschränkungen sind ausgeschlossen. Da der Veranstalter aus Sicherheitsgründen zur Trennung der Fans gegnerischer Mannschaften verpflichtet ist, sind Fans der jeweiligen Gastmannschaft oder Personen, die aufgrund ihres Verhaltens oder äußeren Erscheinungsbilds als Fans der Gastmannschaft angesehen werden können („Gästefans“), aus Sicherheitsgründen der Zutritt zu und/oder der Aufenthalt in diesen Bereichen nicht gestattet. Der Veranstalter, die Polizei und das Sicherheitspersonal sind berechtigt, Gästefans, auch wenn sie im Besitz eines gültigen Tickets sind, den Zutritt zu diesen Bereichen zu verweigern und/oder diese Personen aus diesen Bereichen zu verweisen und, falls noch ausreichend Platz vorhanden ist, in den Gästebereich der ratiopharm arena zu bringen. Kann kein anderer, geeigneter Platz angeboten werden, kann der betroffene Gästefan aus der ratiopharm arena verwiesen oder der Zutritt verweigert werden; für diesen Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
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11. Haftung
11.1 Die BBU ‘01 GmbH haftet ansonsten im Geltungsbereich dieses Vertrages bei Vorliegen einer gesetzlichen oder vertraglichen Haftung auf den Ersatz von Schäden bzw. auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen, die durch die BBU ‘01 GmbH, dessen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Hauptleistungspflicht oder einer Nebenpflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte (nachfolgend „wesentliche Nebenpflicht“), ist die Haftung der BBU ‘01 GmbH auf vertragstypische, bei Vertragsschluss vorhersehbare Schäden begrenzt. Die BBU ‘01 GmbH haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, die nicht zu den wesentlichen Nebenpflichten gehören.
Ansprüche wegen schuldhafter Herbeiführung von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen arglistiger Täuschung, aufgrund einer von der BBU ‘01 GmbH übernommene Garantie für die Beschaffenheit oder für ein von der BBU ‘01 GmbH übernommenes Beschaffungsrisiko bleiben unberührt.
11.2. Die Haftungsbegrenzung erstreckt sich auch auf die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfe der BBU ‘01 GmbH.
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12. Gerichtsstand
Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis sowie der Erfüllungsort für Zahlung, Lieferung und Leistung am Sitz der BBU ‘01 GmbH in Ulm.
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13. Geltendes Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Punkte dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrags sowie die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.
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15. Veranstalterkennzeichnung
BBU ’01 GmbH
Am OrangeCampus
Wiblinger Straße 37
89231 Neu-Ulm
Telefon: +49 731 / 725 587 – 00
Telefax: +49 731 / 725 587 – 50
E-Mail: tickets@bbu01.com
Geschäftsführer: Andreas Oettel, Dr. Thomas Stoll
Registergericht: Ulm, HRB 4383
Ansprechpartner: Nico Keller
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Besondere Verkaufsbedingungen für Saisonabos (gelten nicht für die Saison 2020/21, bitte hierzu die AGB Sonderspielbetrieb beachten)
16. Vertragsschluss
Das Angebot für einen Vertragsschluss geht vom Kunden aus, sobald er den Bestellvorgang durch Buchung des bzw. der von ihm gewünschten Tickets erstmalig abschließt. Der Kunde gilt sodann als Saisonabo-Inhaber. Vertragspartner ist die BBU ’01 GmbH, ladungsfähige Anschrift Am OrangeCampus, Wiblinger Straße 37, 89231 Neu-Ulm, Telefon: 0731 – 159 29 99 0, gesetzlich vertreten die Geschäftsführer Andreas Oettel und Dr. Thomas Stoll.
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17 Leistungsumfang des Saisonabos
Das angebotene Saisonabo ergibt sich aus dem jeweils aktuellen Bestellformular bzw. dem angebotenen Saisonabo im Onlineshop, sowie dem Saalplan der ratiopharm arena des jeweiligen Wettbewerbs. Aufgrund von verbandsrechtlichen Bestimmungen kann es sein, dass Saisonabos was Umfang und Leistung angeht umgebucht werden müssen.
17.1 Das Saisonabo umfasst alle Spiele
– der BBL Hauptrunde
– der BBL Playoffs
– des BBL Pokals
– des internationalen Wettbewerbs ( beachten Sie hierzu Punkt 17.2)
im Zeitraum der Geltungsdauer des Saisonabos sofern die BBU ’01 GmbH Veranstalter des jeweiligen Pflichtheimspiels ist. Für die BBL Playoffs, den BBL Pokal und den internationalen Wettbewerb fallen zusätzliche Kosten an (siehe hierzu Punkt 21.1).
17.2 Sofern sich ratiopharm ulm für den internationalen Wettbewerb qualifiziert, hat der Saisonabo-Inhaber das Recht der Teilnahme an den Spielen des internationalen Wettbewerbs zu widersprechen. Der Widerruf hat innerhalb zwei Wochen nach der Information über die Teilnahme am Wettbewerb zu erfolgen. Der Widerruf hat über den Kunden-Login unter shop.bbu01.com bzw. in Textform gegenüber der BBU`01 GmbH zu erfolgen. Sofern er der Teilnahme nicht widerspricht ist er zur Abnahme des gesamten internationalen Wettbewerbs verpflichtet.
18. Geltungsdauer – Kündigung
18.1. Die Geltungsdauer des Saisonabos beträgt ein Jahr. Sie beginnt jeweils am 01.07. eines jeden Jahres und endet am 30.06. des Folgejahres. Der Saisonabo-Inhaber erhält automatisch ein Saisonabo für die Folgesaison, sofern keine der Parteien bis zum 30.04. der aktuellen Spielzeit das Vertragsverhältnis schriftlich gegenüber der anderen Vertragspartei kündigt.
18.2 Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein solcher Grund, der die BBU ’01 GmbH zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Saisonabo-Inhaber gegen das in Ziffer 4 geregelte Verbot einer gewerblichen oder kommerziellen Übertragung verstößt, und/oder gegen den Saisonabo-Inhaber ein rechtmäßiges Verbot zum Besuch der Heimspiele von ratiopharm ulm vorliegt. Als weiterer wichtiger Grund gelten Umplatzierungsmaßnahmen der BBU ‘01 GmbH. Sofern diese Umplatzierungsmaßnahmen nicht durch höhere Gewalt eintreten, verpflichtet sich die BBU ’01 GmbH ein vergleichbares Saisonabo anzubieten.
Eine Kündigung des Saisonabo ist nachweislich an folgende Adresse zu richten: BBU ’01 GmbH, AM OrangeCampus, Wiblinger Straße 37, 89231 Neu-Ulm, bzw. in Textform (z.B. per Post, Fax oder Email). Die BBU ’01 GmbH ist berechtigt, mit Beendigung des Vertragsverhältnisses das Saisonabo zu sperren und dessen Rückgabe zu verlangen.
18.3. Sofern Sie uns mit dem Kauf des Artikels Saisonabo bis 2020/21 Ihre Zusage die nächsten beiden Spielzeiten gegeben haben, verlängert sich die Geltungsdauer Ihres Saisonabos automatisch bis zum 30.06.2021. Eine Kündigung zum 30.06.2020 ist in diesem Fall nicht möglich.
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19. Preise und Leistungen – außerordentliches Kündigungsrecht
19.1. Es gelten die jeweils aktuellen Saisonabopreise und die damit verbundenen Leistungen. Diese sind auf Anfrage an tickets@bbu01.com zu erhalten.
19.2. Sofern sich hinsichtlich der Preise oder des damit verbundenen Leistungsumfangs im Vergleich zur Vorsaison Änderungen ergeben, hat der Saisonabo-Inhaber das Recht, sein Saisonabo binnen einer Frist von 4 Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung schriftlich außerordentlich zu kündigen.
19.3 Bis zum 15.06. hat der Saison-Inhaber die Möglichkeit, Änderungen in Bezug auf Ermäßigungen für das darauf folgende Jahr vorzunehmen. Änderungswünsche hinsichtlich der Platzwahl für das darauffolgende Jahr können dauerhaft über die Warteliste für Saisonabos abgegeben werden. Letztere werden erst wirksam, wenn die BBU ’01 GmbH diesem entspricht oder dies in anderer Weise schriftlich bestätigt. Ein Rechtsanspruch auf die Zuteilung bestimmter Plätze besteht nicht.
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20. Fälligkeit – Zahlungsbedingungen und Zurückbehaltungsrecht
20.1. Die Fälligkeit der Vergütung für die Saisonabos tritt, sofern sich nichts anderes aus der aktuellen Mitteilung ergibt, jeweils zu Beginn der Geltungsdauer am 01.07. Die Vergütung für die im Saisonabo enthaltenen Zusatzwettbewerbe ist nach sportlicher Qualifikation und mit der Bekanntgabe des jeweiligen Spieltermins für die BBL Playoffs, für den BBL Pokal und des internationalen Wettbewerbs fällig. Die Spiele der Zusatzwettbewerbe werden jeweils nach sportlichen Kriterien in die Preiskategorien A, B oder C eingeteilt. Die Preiskategorien erhalten Sie auf Anfrage an tickets@bbu01.com. Der Saisonabo-Inhaber wird über die Einteilung der/des jeweiligen Spiel/e informiert sobald diese von der BBU‘ 01 GmbH erfolgt ist.
20.2. Der Saisonabo-Inhaber ist verpflichtet, die BBU ’01 GmbH zu ermächtigen, die Vergütung mittels Lastschriftverfahren von einem deutschen Bankkonto einzuziehen.
20.3 Saisonabos sind nur gültig, wenn die jeweils fällige Vergütung vollständig bezahlt ist. Die BBU ’01 GmbH behält sich vor, bei nicht vollständig gezahlter Vergütung sowie im Falle eines Zahlungsverzugs im Hinblick auf Forderungen der BBU ’01 GmbH gegen den Saisonabo-Inhaber aus anderen Rechtsgründen von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch zu machen und das Saisonabo bis zum vollständigen Ausgleich zu sperren, sofern die Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts nicht gegen Treu und Glauben verstoßen würde.
20.4. Soweit eine Zahlung mittels SEPA-Lastschrift vereinbart wurde und der Vertragspartner der BBU ’01 GmbH ein entsprechendes Lastschrift-Mandat erteilt hat, gilt Folgendes:
Ein bevorstehender Lastschrifteinzug wird durch die BBU ’01 GmbH bis spätestens 1 (einen) Kalendertag vor Fälligkeit der Lastschrift vorab angekündigt (Pre-Notification). Der Einzug der Lastschrift erfolgt gemäß dem Fälligkeitsdatum auf der jeweiligen Zahlungsaufforderung. Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den ersten folgenden Bankgeschäftstag. Bei einer Bestellung mit abweichendem Kontoinhaber erfolgt die Pre-Notification an den Saisonabo-Inhaber. Dieser verpflichtet sich den Kontoinhaber über den anstehenden Lastschrifteinzug zu informieren. Der Saisonabo-Inhaber sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösen oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Saisonabo-Inhabers, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch die BBU ’01 GmbH verursacht wurde.
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21. Reklamationen
Reklamationen fehlerhafter Saisonabos müssen unverzüglich nach Erhalt der Sendung schriftlich oder elektronisch – per Postsendung oder Email – gegenüber der BBU ’01 GmbH geltend gemacht werden.
Besondere Verkaufsbedingungen für Tickets im Rahmen des Partner-Ticketings Programms
22.1 Kunden die im Rahmen des Partner-Ticketings Programms Tickets erwerben, sind damit einverstanden, dass Ihre Daten zur Überprüfung des Mitarbeiter Status an den jeweils genannten Partner der BBU`01 GmbH weitergegeben werden. Wird der Mitarbeiter Status durch den Partner nicht bestätigt, kann der Kunde nicht mehr an diesem Programm teilnehmen.
BBU ’01 GmbH SONDERBEDINGUNGEN zu den TAGB und Hallenordnung ‐ („SONDERBEDINGUNGEN“)
1. Geltungsbereich der Sonderbedingungen
1.1 Anwendungsbereich: Diese Sonderbedingungen gelten ergänzend neben der Hallenordnung und den allgemeinen Ticket‐Geschäftsbedingungen („TAGB“) der BBU ’01 GmbH, Wiblinger Straße 37, 89231 Neu-Ulm („BBU ’01“) für ein Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tagestickets und/oder Saisonabos („Tickets“, alle Ticketerwerber gemeinsam „Kunden“) bei BBU ‘01 begründet wird, insbesondere für den Besuch von Veranstaltungen (z.B. Basketballspielen), die von BBU ’01 zumindest mitveranstaltet werden („Veranstaltungen“), sowie den Zutritt und Aufenthalt in der ratiopharm arena („Halle“), wenn diese Veranstaltungen nach Vorgaben eines zuständigen Verbandes oder einer Behörde unter besonderen Auflagen bzw. Maßgaben infolge der Sars‐CoV‐2‐Pandemie („Corona‐Pandemie“) stattfinden müssen, z.B. ganz oder zum Teil unter Ausschluss von Zuschauern sowie unter Einhaltung bestimmter Schutz‐ und Hygienemaßnahmen („Sonderspielbetrieb“). Die Sonderbedingungen gelten neben den TAGB und der Hallenordnung. Soweit in diesen Sonderbedingungen keine abweichenden Regelungen bzw. Bestimmungen getroffen werden, bleibt die Geltung der TAGB und der Hallenordnung daher unberührt. Im Falle einer Abweichung zwischen diesen Sonderregelungen und den TAGB oder der Hallenordnung sind die Regelungen dieser Sonderbedingungen vorrangig gegenüber den Regelungen der TAGB sowie der Hallenordnung.
1.2 Sonderspielbetrieb: Der Kunde erkennt an, dass es während des Sonderspielbetriebs dazu kommen kann, dass Veranstaltungen infolge verbandsseitiger und/oder behördlicher Maßgaben nicht in der gewohnten Form stattfinden können. Das bedeutet insbesondere, dass es aus diesen Gründen vereinzelt oder auch wiederholt möglich ist, dass der Kunde Veranstaltungen, für die er ursprünglich ein Besuchsrecht erworben hatte, dennoch nicht besuchen kann (vgl. insbesondere Ziffer 17.1 der TAGB).
1.3 Auflösende Bedingung: Diese Sonderbedingungen stehen unter der auflösenden Bedingung der Aufhebung der o.g. Auflagen bzw. Maßgaben eines zuständigen Verbandes und/oder einer Behörde zum Zuschauer(teil‐) ausschluss im Sonderspielbetrieb. Das heißt, sobald diese verbandsseitigen und/ oder behördlichen Maßgaben keine Geltung mehr beanspruchen, insbesondere wenn der Sonderspielbetrieb beendet und der Regelspielbetrieb wieder aufgenommen wird, und/oder nach Bekanntgabe durch BBU ’01 verlieren diese Sonderbedingungen automatisch ihre Geltung; fortan gelten sodann die TAGB und die Hallenordnung wieder ausschließlich und in ihrem ursprünglichen Umfang.
2. Ticketbestellung und Vergabe
2.1 Bezugswege: Tickets sind während des Sonderspielbetriebs grundsätzlich nur online auf der Internet‐Präsenz von BBU ‘01 (http://www.ratiopharmulm.com) zu beziehen. Eine Hinterlegung von Tickets an den Servicestellen oder ein Verkauf über die Tageskasse ist aufgrund des Infektionsschutzes nicht vorgesehen. Die Online erworbenen Tickets können via Print@home ausgedruckt oder auch als Mobile Tickets vorgezeigt werden, ein Versand von Tickets findet nicht statt.
2.2 Preise: Die Höhe des Ticketpreises richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste.
3. Saisonabos im Sonderspielbetrieb
3.1 Überbelegung im Sonderspielbetrieb: Im Zusammenhang mit dem Ticketerwerb für Veranstaltungen im Sonderspielbetrieb kann es in Abhängigkeit von der nach Maßgabe der behördlich freigegebenen Zuschauerzahl dazu kommen, dass der Kunde nicht jede Veranstaltung, für die er gemäß seiner Saisonabos ein Besuchsrecht erworben hat, tatsächlich auch besuchen kann. Der Kunde erkennt für den so entstehenden Fall der Überbelegung an, dass BBU ‘01 berechtigt ist, die Vergabe der Tickets mittels eines transparenten, diskriminierungsfreien Verfahrens nach vorher festgelegten Vorgaben (vgl. Ziffer 2.2) zu bestimmen.
3.2 Zuteilung anderer Tickets: BBU ’01 ist aus wichtigem Grund, z.B. der Einhaltung von Abstandsflächen bzw. Schutz‐ und Hygienevorgaben, berechtigt, dem Ticketinhaber einen anderen als den ursprünglich gebuchten Sitzplatz zuzuweisen.
3.3 Umsetzung oder Abtretung: Der Kunde eines Saisonabos ist während des Sonderspielbetriebs weder zur Umsetzung nach Ziffer 19.3 der TAGB noch zur Abtretung gemäß Ziffer 18.1 der TAGB berechtigt.
4. Umsetzung, Spielabsage oder –abbruch
4.1 Umplatzierung: Der Ticketinhaber erkennt an, dass BBU ‘01 aus wichtigem Grund, z.B. aufgrund vorgegebener Schutz‐ bzw. Hygienemaßnahmen im Rahmen der Bekämpfung der Corona‐ Pandemie und Vorgaben zur Einhaltung von Abstandsflächen, berechtigt ist, dem Ticketinhaber von seinen bestellten Plätzen abweichende Plätze derselben oder einer höheren Kategorie zuzuweisen; in diesem Fall besteht seitens des Ticketinhabers kein Anspruch auf Entschädigung.
4.2 Verlegung oder Spielabbruch: Bei einer zeitlichen oder örtlichen Verlegung einer bei Erwerb des oder der Tickets bereits endgültig terminierten Veranstaltung behalten die entsprechenden Tickets grundsätzlich ihre Gültigkeit. Bei Abbruch der Veranstaltung besteht kein Anspruch des Kunden auf Erstattung des entrichteten Ticketpreises, es sei denn, BBU ‘01 hat den Spielabbruch zu vertreten oder eine Abwägung der widerstreitenden Interessen des Kunden mit den Interessen von BBU ’01 sprechen im Einzelfall für eine Erstattung. Die endgültige Ansetzung bzw. Terminierung einer Veranstaltung gilt nicht als Verlegung im Sinne dieser Regelung, berechtigt den Kunden daher nicht zum Rücktritt, wenn bei Erwerb des Tickets die endgültige Ansetzung bzw. Terminierung einer Veranstaltung noch nicht feststand.
5. Rücknahme und Erstattung
5.1 Kein Widerrufs‐ oder Rücknahmerecht: Auch wenn BBU ‘01 Tickets über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Erwerb eines Tickets. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs‐ und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch BBU ‘01 bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets.
5.2 Umtausch und Rücknahme: Umtausch und Rücknahme von Tickets sind ausgeschlossen.
6. Personalisierung und Weitergabe
6.1 Der Kunde erkennt an, dass BBU ‘01 bei Vorliegen eines berechtigten Interesses gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO, insbesondere im Falle einer verbandsseitig und/oder behördlich angeordneten Maßgabe, z.B. zum Zwecke der Nachverfolgung von Infektionsketten im Rahmen von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona‐Pandemie, im datenschutzrechtlich zulässigen Rahmen berechtigt ist, die Kontaktdaten des Kunden (sog. weiche Personalisierung) und/oder eines jeden Ticketinhabers (sog. harte Personalisierung) zu erfassen und an Behörden auf deren Anforderung weiterzugeben. Abweichend von Ziffer 9.3 der TAGB ist es dem Kunden untersagt, Tickets überhaupt zu veräußern oder weiterzugeben, ohne dass BBU ‘01 unter Nennung der erforderlichen Kontaktdaten des neuen Ticketinhabers rechtzeitig über die entsprechende Weitergabe schriftlich in Kenntnis gesetzt wird. Die Weitergabe der Daten des neuen Inhabers erfolgt auch in diesem Fall u.a. zur Wahrung der berechtigten Interessen von BBU ‘01 gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO (z.B. Schutz der Gesundheit des Ticketerwerbers und/oder ‐nutzers, aller weiteren Zuschauer sowie des jeweiligen persönlichen Umfelds; Nachvollziehbarkeit und Durchbrechung von Infektionsketten). Der Kunde hat den neuen Ticketinhaber daher auf die Geltung und den Inhalt der TAGB sowie dieser Sonderbedingungen und dem Hygienekonzept sowie die notwendige Weitergabe von Informationen (z.B. auf Anforderung Vor‐ und Zuname) an BBU ‘01 nach dieser Ziffer ausdrücklich hinzuweisen, wobei der neue Ticketinhaber sich durch den Erwerb und die Nutzung des Tickets mit der Geltung der TAGB, dem Hygienekonzept und dieser Sonderbedingungen zwischen ihm und BBU ‘01 einverstanden erklärt. Davon unberührt bleibt die Weitergabe über die offizielle Zweitmarktplattform von BBU ‘01 in der hierfür auf der Zweitmarktplattform vorgegebenen Weise und entsprechend der jeweils geltenden Bedingungen zulässig.
7. Zutritt und Verhalten in der Halle
7. 1 Zutritt zur Halle: Zur Umsetzung des Hygienekonzepts der jeweiligen Veranstaltung kann es erforderlich sein, dass BBU ‘01 dem Zuschauer ein bestimmtes Einlasszeitfenster und einen bestimmten vom Zuschauer ausschließlich zu nutzenden Eingang an der Halle zuweist. Hierüber und über etwaige Änderungen der Zuweisungen wird der Zuschauer von BBU ‘01 rechtzeitig vor der Veranstaltung per E‐Mail und auf der Internet‐ Präsenz von BBU ‘01 informiert, sofern die Zuweisung nicht schon im Zusammenhang mit der Bereitstellung des Tickets erfolgt ist. BBU ‘01 ist berechtigt, dem Zuschauer den Zutritt zur Veranstaltung zu verweigern, sofern der Zuschauer nicht innerhalb des ihm zugewiesenen Zeitfensters an dem ihm zugewiesenen Eingang erscheint. Eine Rückerstattung der Ticketgebühr erfolgt in diesem Fall nicht, es sei denn der Zuschauer kann nachweisen, dass BBU ‘01 die Nichteinhaltung der zugewiesenen Zeit bzw. des zugewiesenen Eingangs zu vertreten hat. Jeder Zuschauer verpflichtet sich, die Vorgaben und Auflagen der zum Zeitpunkt der Veranstaltung aktuellen Fassung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (siehe https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/) sowie die bundesgesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Jeder Zuschauer erkennt an, dass der Zutritt zur Halle hinsichtlich einer möglichen Infektion mit dem Coronavirus SARS‐CoV‐2 oder vergleichbaren Infektionen auf eigene Gefahr erfolgt. Dabei weist BBU ‘01 insbesondere auf die vom RKI definierten Risikogruppen hin, siehe dazu auch: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html#doc13776792bodyTe xt15. BBU ‘01 weist ausdrücklich alle Besucher darauf hin, dass trotz aller Hygiene‐ und Schutzmaßnahmen nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich Besucher im Rahmen des Hallenbesuches mit SARS‐CoV2 oder vergleichbaren Infektionskrankheiten infizieren können. Der Aufenthalt an und in der Halle ist verboten, wenn:
a. dem Zuschauer ein aktueller positiver Nachweis einer Infektion mit dem Coronavirus SARS‐CoV‐2 vorliegt;
b. der Zuschauer sich aktuell aufgrund Anweisung einer Behörde im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS‐ CoV‐2 in häuslicher Quarantäne befindet;
c. der Zuschauer unter typischen Symptomen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS‐CoV‐2 leidet oder innerhalb von 14 Tagen vor dem Hallenbesuch gelitten hat, die nicht bekanntermaßen eine andere Ursache haben und/oder
d. der Zuschauer sich innerhalb von 14 Tagen vor dem Hallenbesuch in einem akuten Risikogebiet gemäß der Ausweisung des Robert‐Koch‐Instituts aufgehalten hat, woraus sich behördliche Verpflichtungen ergeben, sofern der Zuschauer nicht über ein ärztliches Zeugnis in deutscher oder in englischer Sprache verfügt, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS‐CoV2 vorhanden sind.
Jeder Besucher hat sein Ticket oder sonstige Zutrittsberechtigung beim Einlass selbstständig zu scannen. Hierdurch und spätestens mit dem Zutritt zur Halle bestätigt jeder Besucher automatisch, dass die in Ziffer 7.1 a. ‐ d. genannten Punkte nicht zutreffen. Dem Zuschauer wird die Installierung und Aktivierung der Corona‐Warn‐App des Robert‐Koch‐Instituts auf dem Mobilfunktelefon empfohlen.
7.2 Verhalten in der Halle: In Ergänzung zu § 9 der TAGB und zur Hallenordnung gelten hinsichtlich des Verhaltens des Zuschauers vor und in der Halle in Übereinstimmung mit dem verbindlichen Hygienekonzept von BBU ‘01 folgende besondere Verhaltensregeln, die jeder Ticketinhaber spätestens mit Zutritt zum Hallenbereich anerkennt und diese als für sich verbindlich akzeptiert:
Der Zutritt zur Halle und der Aufenthalt in der Halle ist nur mit Mund‐Nasen‐Schutz gestattet. Die Pflicht zum Tragen des Mund‐Nasen‐Schutzes entfällt lediglich während des Aufenthalts des Zuschauers auf dem ihm zugewiesenen Sitzplatz. Eine Pflicht zum Tragen des Mund‐Nasenschutzes besteht nicht für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres. Besucher, die per ärztlichem Attest oder vergleichbaren Dokumenten die grundsätzliche Befreiung von der Verpflichtung zum Tragen eines Mund‐Nasen‐ Schutzes im Alltag nachweisen können, sind in der Halle nicht von der entsprechenden Verpflichtung befreit. In Abstimmung mit BBU ‘01 bzw. dem von ihm beauftragten Sicherheits‐ und Ordnungsdienst sind jedoch alternative Maßnahmen zum Schutz des Ausstoßes von Aerosolen durch den betroffenen Besucher (z.B. Face Shield) möglich.
Zuschauern mit erkennbaren Symptomen einer Atemwegserkrankung kann der Zutritt zur Halle verwehrt werden.
Das Mitführen von Rücksäcken und Taschen ist zum Zwecke der Beschleunigung der Einlasskontrollen untersagt. Hiervon ausgenommen sind Handtaschen, Brust‐ und Gürteltaschen.
Auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m zwischen den Zuschauern ist von jedem Zuschauer zu achten.
Körperliche Begrüßungsrituale (z.B. Händedruck, Umarmungen) sind zu unterlassen.
Den vom BBU ‘01 in der Halle ausgeschilderten Sonder‐Wegeführungen sowie den Anordnungen des Sicherheits‐ und Ordnungspersonals sind vom Zuschauer stets Folge zu leisten.
Die Halle wird in bestimmte Sektoren aufgeteilt. Ein freier Umlauf der Zuschauer ist nicht möglich. Jeder Zuschauer darf sich nur in dem seinem Sitzplatz zugehörigen Sektor der Halle aufhalten. Ebenso kann er ausschließlich an dem entsprechenden Sektor zugeordneten Eingang die Halle betreten.
Der Zuschauer darf seinen Sitzplatz nur im Bedarfsfall, z.B. für einen Toilettenbesuch oder das Einholen von Verpflegung an den ausgewiesenen Verkaufsstellen, verlassen.
Jeder Zuschauer hat sich im Falle des Aufsuchens der Toilette oder der Verpflegungsstände an den dafür eingerichteten Desinfektionsmittel‐Spendern die Hände desinfizieren.
Die Zuschauer sind angehalten, ihren Aufenthalt auf den Toiletten, an den Verpflegungsständen und im gesamten Hallenumlauf zeitlich auf ein Minimum zu beschränken.
Jeder Zuschauer ist darüber hinaus angehalten, die allgemeinen Hygieneregeln zur Vermeidung der Verbreitung von Infektionskrankheiten (z.B. Hust‐ und Nies‐Etikette, Hand‐Hygiene, Selbsteinschätzung bzgl. einer etwaigen Infektionskrankheit etc.), auf die in der Halle zusätzlich mit geeigneten Schildern hingewiesen wird, einzuhalten.
Der Verzehr von Speisen und Getränken ist ausschließlich auf dem zugewiesenen Sitzplatz erlaubt. Spätestens mit dem Betreten der Halle erklärt der Zuschauer sein Einverständnis mit der Geltung der in Ziffer 7.2 dieser Sonderbedingungen enthaltenen Verhaltensregeln (Schutz‐ und Hygieneregeln) von BBU ‘01, die er durch Aushang an den Eingängen der Halle zur Kenntnis genommen hat, und erkennt diese als verbindlich an. Sollten die Vorgaben der in Ziff. 7.2 dieser Sonderbedingungen enthaltenen Verhaltensregeln mit den Landes‐ und bundegesetzlichen Regelungen im Widerspruch stehen, haben die Vorgaben dieser Sonderbedingungen Vorrang gegenüber den gesetzlichen Regelungen, sofern und soweit diese Sonderbedingungen strengere Regeln beinhalten.
7.3 Sanktionen bei Verstoß: Bei Verstößen gegen die Verhaltensregeln der Ziffer 7.2 dieser Sonderbedingungen insbesondere bei Verstößen gegen das Gebot von Mindestabständen sowie der Verpflichtung zum Tragen eines Mund‐Nasen‐Schutzes, kann dem Zuschauer der Zutritt zur Halle bzw. der weitere Aufenthalt in der Halle verwehrt werden. BBU ‘01 ist berechtigt, Zuschauer, denen wegen eines Verstoßes gegen die Verhaltensregeln der Ziffer 7.2, dieser Sonderbedingungen der Zutritt zur Halle bzw. der weitere Aufenthalt in der Halle verwehrt wurde, von der Vergabe von Tickets für weitere Veranstaltungen von BBU ’01 während des Sonderspielbetriebs auszuschließen.
8. Vertragsstrafe
8.1 Voraussetzungen: Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese Sonderbedingungen, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 7.1 und 7.2 dieser Sonderbedingungen, ist BBU ’01 ergänzend zu den sonstigen nach den TAGB möglichen Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,‐ EUR gegen den Kunden zu verhängen. Etwaige Regressnahmen gegen den Kunden bzw. Ticketinhaber gemäß Ziffer 11.11 der TAGB bleiben hiervon unberührt, können also ergänzend zu der Vertragsstrafe verfolgt und durchgesetzt werden. 8.2 Höhe: Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl und die Intensität der Verstöße, Art und Grad des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), Bemühungen und Erfolge des Kunden bzw. Ticketinhabers hinsichtlich einer Schadenswiedergutmachung, die Frage, ob und in welchem Maß es sich um einen Wiederholungstäter handelt sowie, im Fall eines unberechtigten Weiterverkaufs von Tickets, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse bzw. Gewinne, wobei klarstellend darauf hingewiesen wird, dass die Vertragsstrafe die durch den Weiterverkauf erzielten Erlöse bzw. Gewinne übersteigen kann.
9. Änderungen
BBU ’01 ist bei einer Veränderung der Gesetzeslage bzw. Rechtsprechung auch bei bestehenden Schuldverhältnissen berechtigt, diese Sonderbedingungen mit einer Frist von vier (4) Wochen, oder aus wichtigem Grund, z.B. im Falle behördlicher Vorgaben im Zusammenhang mit der Corona‐Pandemie, auch zwei (2) Wochen, im Voraus zu ändern, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Die jeweiligen Änderungen werden dem Kunden bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb der jeweiligen Frist nach Zugang den Änderungen schriftlich oder per E‐Mail widersprochen hat, vorausgesetzt BBU ‘01 hat auf diese Genehmigungsfiktion in der Änderungskündigung ausdrücklich hingewiesen.
Stand: Oktober 2020
Euroleague Basketball In-Arena Code of Conduct
Euroleague Basketball is committed to providing a fun, welcoming, safe and enjoyable experience. It is the collective objective of the league and its clubs to do everything possible to assure that our games provide a memorable experience for all of our fans, regardless of sports results.
Euroleague Basketball values the support of all our fans – whether they are home or visiting team supporters, players, coaches, referees, season ticket customers, part of a group, single-game or mini-plan buyers, employees, partners, media, team/arena personnel and guests. We thank you in advance for your patronage and cooperation in adhering to the Euroleague Basketball In-Arena Code of Conduct (the “Code of Conduct”).
This Code of Conduct applies to any person in the arena.
Key Principles:
• Respect all attendees and personnel.
• Refrain from any physical harm or threats, and from any disruptive behaviour, including abusive, lewd and vulgar language, obscene gestures or messages, or any clothing featuring the above that directly or indirectly incites violence.
• Sit only in your assigned reserved seat (unless you have a ticket in a general admission sector), and be prepared to show your ticket to ushers, stewards or security personnel when requested.
• Comply with requests from arena or club personnel regarding arena policies, this Code of Conduct and emergency procedures.
Individuals are encouraged to report any failure to adhere to the Code of Conduct to the security personnel and/or any other channel made available by the club.
Policies:
• No person will violate any local, regional or national laws.
• No person will enter or remain on the arena property for unlawful purposes.
• No unauthorised person will interfere with the free passage of game attendees in public areas by deliberately obstructing or blocking aisles, walkways or other areas commonly used for public access or egress.
• No person will take, deface, degrade, damage or destroy — including but not limited to littering, spitting, painting, cutting, urinating, or defecating on — any property that does not belong to them.
• All persons are expected at all times to treat players, coaches, referees, game personnel, entertainers and all arena personnel with respect, decorum and proper etiquette.
• Unless the proper credentials or tickets have been issued, no person will enter or attempt to enter any area of the arena that is not intended for public enjoyment and
• access, including but not limited to any offices, storage units, television production areas, media areas, concession stands, locker rooms, or other back-of-house areas.
• No person will engage in conduct that disrupts or interferes with the normal operations of the arena and/or the presentation of the games or its participants, including but not limited to vendors, media, partners, players, coaches, referees, security personnel and club/arena/league personnel.
• Disruptive behaviour is conduct that causes other persons attending games, including club/arena/league personnel, players, referees, partners, vendors and guests to experience unreasonable annoyance or alarm and includes but is not limited to conduct that involves the use of abusive, threatening or vulgar language, gestures or signs.
• Euroleague Basketball and its clubs welcome all people and do not and will not discriminate based on race, colour, religion, gender, gender expression, age, national origin, disability, marital status, sexual orientation or military status. Any person using language, gestures or signage that is discriminatory will not be tolerated and is ground for immediate removal from the arena and other potential actions, including permanent ban from the arena and attendance at Euroleague Basketball games.
• No person will take, deface, degrade, damage or destroy materials, equipment, furniture, fixtures or other types of personal property belonging to the arena, league or club, or its customers, vendors, partners, media and guests; nor use them in a manner that is inconsistent with the customary use thereof, or in a destructive, abusive or potentially damaging manner, or in a manner that is likely to cause a person injury.
• All persons entering the arena are subject to search.
• Use of tobacco products (including e-cigarettes and vaping devices) or illegal drugs of any kind inside or immediately adjacent to the arena, except in designated areas, is not allowed.
• No alcoholic beverages may be brought inside the arena from the outside.
• No weapons whatsoever are allowed inside the arena, including knives, guns, brass knuckles, flares/firecrackers poles/sticks, laser pointers or any other device that can be used to cause harm or injury to another person.
• Whistles are not allowed inside the arena, as well as horns that make the same sound as the scorer’s table signals.
• No person will be visibly intoxicated and/or under the influence of illegal substances.
• No person will distribute, display (including on apparel) or place handbills, flyers or posters, play music, promote brands or conduct any form of business or commercial activity, unless authorised in writing by the club and allowed in accordance with local, regional and/or national laws.
b. signs and/or flags are allowed, subject to adherence to the principles of respect and language, as stated above. o Affixing banners, signs and/or flags to arena handrails, stairs or other locations that may violate emergency evacuation procedures or public safety is not allowed – fans bringing signs must only affix them in accordance with club policies.
1.
i. any objects is prohibited.
ccxcviii. persons must wear shirt, pants and shoes (including skirts or shorts).
1.
mmcdlii. Holders shall not take, record, transmit, distribute or sell (or assist any other person(s) in taking, recording, transmitting, distributing or selling) any sound, image and/or description of the Arena or the Game (as well as any result and/or statistics of the Game) other than for his/her exclusive, private and domestic use (which, for the avoidance of doubt and by way of example only, shall not include taking, recording, transmitting, distributing or selling any sound, image and/or description of the Arena for any commercial purposes). It is strictly forbidden to disseminate over the Internet, radio, television or any other current and/or future media, any sound, picture, image, data, description, result and/or statistics of the Game in whole or in part, or to assist any other person(s) conducting such activities.
• All persons’ personal hygiene and clothing cleanliness must comply with commonly acceptable social standards.
• No person will engage in sexual conduct inside or immediately adjacent to the arena.
Additional Provisions for Courtside and Bench Seat Ticket Holders:
• Standing is to be limited to a minimum.
i. and bench seat ticket holders will remain seated while the game is in progress. o Accessing and/or leaving the courtside seats is permitted when the game is not in play.
1.
i. and bench seat ticket holders may not step forward onto the court at any time nor interfere with the free movement of referees, players or team/arena personnel.
ii. and bench seat ticket holders may not interfere with portable TV cameras or accredited staff’s photo or video cameras.
1.
oooooooooooooo. banners, signs or flags are permitted in the courtside and bench seats, nor can any clothing item be held up obstructing the visibility of others.
1.
m. or noisy items are not allowed in the courtside and bench seats.
Violations of the Code of Conduct:
Euroleague Basketball, the clubs and local authorities reserve the right to prohibit admission to the arena and/or expel any person who violates the Code of Conduct.